| Der Leitgedanke | ||||||
| "Ausnahmslos alle Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Chancengleichheit" |
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![]() Der VKJ: Anwalt von Kindern, Jugendlichen und Familien ![]() Chancengleichheit für Kinder |
Ziel, Aufgabe und Selbstverständnis des Vereins Der VKJ ist in Arbeitsbereichen tätig, in denen Kinder, Jugendliche und Erwachsenen betreut werden, die von anderen Trägern und Verbänden zumeist nicht erreicht werden. Seit der Gründung begreift sich der VKJ als Anwalt von Kindern, Jugendlichen und Familien in sozial benachteiligten und problematischen Lebenslagen. Das Grundziel war und ist die Hilfe zur Selbsthilfe und somit die Chancengleichheit für alle Kinder, Jugendliche und Familien. Ausnahmslos alle Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Chancengleichheit Der VKJ hat seine Geschichte, seine Philosophie und seine Identität in diesem Leitgedanken formuliert. Er ist in allen Arbeitsfeldern die Grundlage für die alltägliche Arbeit, den Umgang mit den Kindern, Jugendlichen und Familien und stellt die gelebte Vereinskultur dar. |
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